Priorisierung der Investitionen im Haushaltsplan 2020 (10.10.2020)
Priorisierung der Investitionen im Haushaltsplan 2020 (10.10.2020)
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen,
die Verwaltung zu beauftragen, die im Haushaltsplan 2021 geplanten Investitionen numerisch zu priorisieren. Die numerische Reihenfolge sollbeinhalten, dass die Verwaltung die rechtlich oder fachlich zwangsläufigste und unaufschiebbarste Investition zuerst und jede weitere Investition abfallend nach ihrer rechtlichen oder fachlichen Zwangsläufigkeit, Unaufschiebbarkeit oder Wichtigkeit benennt. Die Gewichtung der geplanten Maßnahmen sollen für die Bereiche Hochbau, Straßenbau, Kanalarbeiten und sonstige Investitionen erfolgen und ist für jede Maßnahme fachlich zu begründen.
Begründung:
Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen (§ 75 Abs.1 Satz 2 GO NRW). Der Grundsatz der Sparsamkeit beinhaltet, dass nur notwendige Maßnahmen im Haushalt veranschlagt werden. Seit Jahren werden die in den Haushaltsplänen dargestellten Maßnahmen nicht realisiert und auf das folgende Haushaltsjahr verschoben. Teilweise erfolgt auch im Folgejahr keine Realisierung.
Im Rahmen der Haushaltsberatung 2020 wurden die ursprünglich vorgesehenen Investitionen gekürzt. Trotz dieser Verringerung waren Mitte August noch rund 50 % der Maßnahmen nicht abgeschlossen.
Auch ist während des Haushaltsjahres nicht ersichtlich nach welchen Kriterien die im Haushalt veranschlagten Maßnahmen aufgegriffen und realisiert werden.
Dies sind deutliche Hinweise dafür, dass Maßnahmen, die nicht notwendig und erforderlich sind, im Haushalt angesetzt werden. Eine durch die Fachabteilungen vorgenommene Priorisierung der vorgesehenen Ausgaben ermöglicht es den Fraktionen die Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Ausgabe und damit letztlich die Einhaltung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Haushaltsaufstellung-zu prüfen. Nur so können die Ratsfraktionen ihrer Aufgabe die Verwaltung zu kontrollieren nachkommen, eine sachlich fundierte Beratung im Rat führen und auf sachlich fundierter Grundlage die Haushaltssatzung beschließen.
Die beantragte Priorisierung führt außerdem zu einer verbesserten Transparenz. Auch wird eine genauere Prüfung der Notwendigkeit und Machbarkeit der einzelnen Investitionen dazu führen, dass lediglich realistisch umsetzbare Baumaßnahmen in den Haushalt aufgenommen werden.