FDP mahnt fehlenden Sparwillen der Verwaltung und Ratsfraktionen an
Nach dem Haushaltsplan der Stadt Wegberg ist eine Verlängerung des Haushaltssicherungskonzepts über das Jahr 2024 hinaus nicht zu vermeiden. Zum Haushaltsausgleich plant die Stadt Wegberg für das Jahr 2021 eine Anhebung der Grundsteuer B von 491 % auf 550 %. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 805 % zum Haushaltsausgleich erforderlich. Obwohl der Bürger damit erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt wird, verkennen die Verwaltung und große Teile der Politik weiterhin den Ernst der Lage. Das geplante Investitionsvolumen ist für 2021 extrem hoch. Dies hört sich zunächst einmal positiv an. Die Vergangenheit hat jedoch deutlich gezeigt, dass die geplanten notwendigen Investitionen in den einzelnen Jahren nicht ansatzweise umgesetzt wurden oder was noch schlimmer ist, mit den Stimmen eines großen Teils der Politik nicht notwendige Investitionen zum Erhalt von Fördermitteln getätigt wurden. Dies setzt sich auch in Zukunft so fort. So soll beispielsweise der Mühlenweiher im Stadtpark neugestaltet werden, die Fördermittel für diese Maßnahme belaufen sich auf 250.000 €. Die von der Stadt Wegberg zu zahlenden Kosten belaufen sich aber immer noch auf immense 650.000 €. Dazu kommt, dass die Herstellungskosten neu geplanter Gebäude in Wegberg (Anbauten an Kindergärten, Feuerwache usw.) im Vergleich zu Bauten anderer Städte im Umkreis überproportional hoch sind. Diese Maßnahmen sind von der Mehrheit der Ratsfraktionen immer wieder unterstützt worden. Umso verwunderlicher ist das aktuelle Wehklagen dieser Ratsfraktionen über die Erhöhung der Grundsteuer. Stattdessen beginnt nun die große Suche nach Einsparungen. Dies ist von der FDP Fraktion schon seit langem gefordert worden. Dass diese Suche leider wiederum nicht ernst gemeint ist, zeigt sich deutlich an dem gemeinsamen Antrag der CDU/SPD Fraktion (Bericht der RP vom 20.02.2021). Der Antrag führt im Wesentlichen nur zur Verlagerung von Kosten in spätere Jahre. Auch der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, mit dem eine Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten oder Nachhaltigkeitsmanagers gefordert wird, bestätigt dies. Die Personalkosten werden maximal mit 65 % gefördert und dies auch nur für ganz bestimmte Aufgaben. Wie die Konzepte, Ideen und Projekte dieses Beauftragten im Haushaltssicherungskonzept bezahlt werden sollen, bleibt darüber hinaus völlig offen. Offensichtlich ohne Konzept soll eine teure Stelle neu geschaffen werden. Zahlen muss später der Bürger über eine dann wiederum bedauernswerte unumgängliche Grundsteuererhöhung. Sofern der Beauftragte, neben dem Klimaschutzbeauftragten des Kreises überhaupt benötigt wird, sollte erstmal über eine interkommunale Zusammenarbeit und Kostenteilung mit anderen Kommunen nachgedacht werden. Ein wirklicher Wille zu einer Haushaltskonsolidierung ist nicht erkennbar. Während die Nachbarkommunen gut aufgestellt sind, fehlt der Verwaltung und der Mehrheit im Rat der Mut zur Priorisierung und zu sachgerechten Finanzentscheidungen.