Controlling für Investitionsmaßnahmen Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Investitionsmaßnahmen mit einem Haushaltsansatz von mehr als 200.000,00 € vor Durchführung des Vergabeverfahrens im zuständigen Ausschuss abschließend vorzustellen und zu beraten. Begründung: Zwischen der erstmaligen Vorstellung einer Investitionsmaßnahme, deren Aufnahme ins Investitionsprogramm und der endgültigen Realisierung liegen oftmals erhebliche Zeitspannen. Durch die Beauftragung der zentralen Vergabestelle Viersen entfällt die vormals übliche Erstellung von Vorlagen zur Investitionsmaßnahme und die dadurch angestoßene Beratung. Die nochmalige Vorstellung der Investition eröffnete auch die Möglichkeit alternativer Planungen. Vor dem Hintergrund der teils unkalkulierbaren Kostensteigerung und der sonstigen Risiken sollte jede Investitionsentscheidung vor Auftragsvergabe gründlich abgewogen werden. Die FDP-Fraktion erachtet ein Controlling vor der Maßnahmendurchführung für sinnvoll. 29.09.2022