Anfrage zur Berechnung der Abwassergebühren

In einem Leserbrief vom 21.09.2021 führt der ehemalige Leiter des Stadttiefbauamtes aus, dass die Höhe der Abwassergebühren in Wegberg nicht auf den Betrieb zweier Kläranlagen sondern darauf zurückzuführen ist, dass der Aufwand der Abwasserbeseitigung nur durch den Frischwasserverbrauch der privaten Haushalte geteilt und ermittelt werde. Diese Darstellung deckt sich in etwa mit dem Wortlaut von „§ 4 Abs. 1 Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeträgen und Abwassergebühren vom 21.12.2016, wonach die Gebühr für Schmutzwasser nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet wird. O.a. Regelung kann dahingehend verstanden werden, dass das in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, in der Landwirtschaft, Kirchen u.a. anfallende Schmutzwasser nicht zur Verteilung des Aufwands der Abwasserbeseitigung herangezogen wird.

Die FDP-Fraktion bittet hierzu um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird zur Ermittlung der Abwassergebühren das in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Kirchen u.a. anfallende Schmutzwasser nicht herangezogen?

2. Sofern Frage 1 bejaht wird bittet die FDP-Fraktion um eine rechtliche Einschätzung dahingehend, ob ein Verteilungsschlüssel für Abwasserkosten der nicht das gesamte anfallende Abwasser umfasst, den hierzu relevanten landesrechtlichen Gesetzen bzw. Vorgaben entspricht.

3. Die FDP-Fraktion bittet um Bekanntgabe der Gesamtmenge des nach Wegberg jährlich gelieferten Frischwassers und der Frischwassermenge, die zur Verteilung der Abwassergebühren herangezogen wird.