Anfrage nach der Verwendung der Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“
Kinder und Jugendliche sind massiv von der Corona-Pandemie betroffen. Daher haben Bund und Land das Programm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt, um die negativen Folgen abzumildern. Das Land NRW stellt dem Jugendamt für den Kreis Heinberg ca. 444.000,00 Euro zur Verfügung. Das Programm des NRW-Familienministerium besteht aus zwei Förderbausteinen. Mit dem ersten können Angebote der Jugendsozialarbeit und der sozialen Arbeit an den Schulen sowie Plätze für das Freiwillige Soziale bzw. Ökologische Jahr gefördert werden. Die Mittel aus dem zweiten Baustein stehen für Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen Erlebens, Jugendfreizeitangebote, internationale Jugendbegegnungen, Wochenend- und Ferienfreizeiten sowie für nichtkommerzielle Jugendreisen zur Verfügung.
In welcher Höhe erfolgen zu den Förderbausteinen I und II Zuweisungen an die Stadt Wegberg und wie werden die Mittel verwendet?